Hol dir zurück,
was dir steuerlich
zusteht.
Aus deiner pauschalen Schichtzulage ist ein erheblicher Teil nach § 3b EStG steuerfrei — du musst es nur lückenlos nachweisen können.
Genau das macht schichtfrei.de.
Realistische Erstattung pro Jahr
1.500 – 4.500 €
je nach Lohn, Kanton & Schichtanteil
Wir starten in Kürze
Keine Werbung. Eine einzige Mail, sobald du loslegen kannst.
Dein Arbeitgeber zahlt eine pauschale Schichtzulage.
Das Finanzamt versteuert sie. Voll.
Dabei ist nach § 3b EStG ein erheblicher Teil davon steuerfrei: Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Der Haken: Du musst jede einzelne Stunde lückenlos nachweisen. Nach Datum, Uhrzeit, Schichtart, Kanton, Feiertag.
Das macht in der Praxis kaum jemand. Tausende Euro pro Jahr bleiben beim Finanzamt — obwohl sie dir gehören.
Steuerfreie Sätze
- Nacht (20–06 Uhr)+25 %
- Nacht (00–04 Uhr)+40 %
- Sonntag+50 %
- Feiertag+125 %
- Hochfeiertag+150 %
Bezogen auf den Grundlohn, gedeckelt auf 50 €/Stunde. Sonntag + Nacht sind kumulativ.
Drei Schritte zwischen dir und deinem Geld.
Schichten eingeben
Trag deine Arbeitszeiten ein — manuell oder per Import aus deinem Schichtplan. Grundlohn und Arbeitskanton einmal angeben, fertig.
Berechnung läuft
schichtfrei.de zerlegt jede Schicht in Sonntags-, Feiertags- und Nachtanteile. Kantonale Feiertage, kumulative Zuschläge, 50-€-Deckel — alles automatisch nach § 3b EStG.
PDF-Einzelnachweis
Du erhältst den vollständigen Einzelnachweis als PDF. Tabelle für Tabelle, Stunde für Stunde. Anhängen an die Steuererklärung — fertig.
Ein einziger Betrag. Kein Abo.
Du zahlst pro Steuerjahr einmal — und bekommst den vollständigen Einzelnachweis, fertig fürs Finanzamt.
Zum Vergleich: Ein Steuerberater berechnet für diese Leistung schnell 300–800 €.
inkl. USt · einmaliger Betrag
- Vollständige SFN-Berechnung nach § 3b EStG
- Alle Schweizer Bundes- und Kantonalfeiertage
- Kumulative Zuschläge (Nacht + Sonntag etc.)
- PDF-Einzelnachweis fürs Finanzamt
- Detaillierte Berechnungslogik in jedem Schritt
- Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland
- Updates für ein komplettes Steuerjahr inklusive
schichtfrei.de ist eine Berechnungs- und Nachweis-Hilfe und ersetzt keine Steuerberatung. Wir schulden die korrekte rechnerische Erfassung deiner Daten — nicht die Anerkennung durch dein Finanzamt.
Was du noch wissen solltest.
Du hast eine andere Frage? Schreib uns — wir antworten innerhalb von 48 Stunden.
- SFN steht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Wer regelmäßig in Schicht-, Wochenend- oder Nachtarbeit tätig ist und dafür Zuschläge bekommt — egal ob als pauschale Schichtzulage oder differenziert ausgewiesen — kann nach § 3b EStG einen Teil davon steuerfrei stellen lassen. Voraussetzung: Du kannst die einzelnen Stunden lückenlos nachweisen.
Es geht bald los
Wir sind in den letzten Zügen.
Trag dich ein und sei einer der Ersten, die ihre Schichtzulage zurückholen — sobald schichtfrei.de live geht.