schichtfrei.deVormerken lassen
§ 3b EStG · für Grenzgänger DE → CH

Hol dir zurück,
was dir steuerlich
zusteht.

Aus deiner pauschalen Schichtzulage ist ein erheblicher Teil nach § 3b EStG steuerfrei — du musst es nur lückenlos nachweisen können.

Genau das macht schichtfrei.de.

Realistische Erstattung pro Jahr

1.500 – 4.500 €

je nach Lohn, Kanton & Schichtanteil

Wir starten in Kürze

Keine Werbung. Eine einzige Mail, sobald du loslegen kannst.

Das Problem

Dein Arbeitgeber zahlt eine pauschale Schichtzulage.
Das Finanzamt versteuert sie. Voll.

Dabei ist nach § 3b EStG ein erheblicher Teil davon steuerfrei: Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Der Haken: Du musst jede einzelne Stunde lückenlos nachweisen. Nach Datum, Uhrzeit, Schichtart, Kanton, Feiertag.

Das macht in der Praxis kaum jemand. Tausende Euro pro Jahr bleiben beim Finanzamt — obwohl sie dir gehören.

Steuerfreie Sätze

  • Nacht (20–06 Uhr)+25 %
  • Nacht (00–04 Uhr)+40 %
  • Sonntag+50 %
  • Feiertag+125 %
  • Hochfeiertag+150 %

Bezogen auf den Grundlohn, gedeckelt auf 50 €/Stunde. Sonntag + Nacht sind kumulativ.

So funktioniert's

Drei Schritte zwischen dir und deinem Geld.

01

Schichten eingeben

Trag deine Arbeitszeiten ein — manuell oder per Import aus deinem Schichtplan. Grundlohn und Arbeitskanton einmal angeben, fertig.

02

Berechnung läuft

schichtfrei.de zerlegt jede Schicht in Sonntags-, Feiertags- und Nachtanteile. Kantonale Feiertage, kumulative Zuschläge, 50-€-Deckel — alles automatisch nach § 3b EStG.

03

PDF-Einzelnachweis

Du erhältst den vollständigen Einzelnachweis als PDF. Tabelle für Tabelle, Stunde für Stunde. Anhängen an die Steuererklärung — fertig.

Was es kostet

Ein einziger Betrag. Kein Abo.

Du zahlst pro Steuerjahr einmal — und bekommst den vollständigen Einzelnachweis, fertig fürs Finanzamt.

Zum Vergleich: Ein Steuerberater berechnet für diese Leistung schnell 300–800 €.

FÜR EIN STEUERJAHR
49,90

inkl. USt · einmaliger Betrag

  • Vollständige SFN-Berechnung nach § 3b EStG
  • Alle Schweizer Bundes- und Kantonalfeiertage
  • Kumulative Zuschläge (Nacht + Sonntag etc.)
  • PDF-Einzelnachweis fürs Finanzamt
  • Detaillierte Berechnungslogik in jedem Schritt
  • Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland
  • Updates für ein komplettes Steuerjahr inklusive

schichtfrei.de ist eine Berechnungs- und Nachweis-Hilfe und ersetzt keine Steuerberatung. Wir schulden die korrekte rechnerische Erfassung deiner Daten — nicht die Anerkennung durch dein Finanzamt.

Häufige Fragen

Was du noch wissen solltest.

Du hast eine andere Frage? Schreib uns — wir antworten innerhalb von 48 Stunden.

  • SFN steht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Wer regelmäßig in Schicht-, Wochenend- oder Nachtarbeit tätig ist und dafür Zuschläge bekommt — egal ob als pauschale Schichtzulage oder differenziert ausgewiesen — kann nach § 3b EStG einen Teil davon steuerfrei stellen lassen. Voraussetzung: Du kannst die einzelnen Stunden lückenlos nachweisen.

Es geht bald los

Wir sind in den letzten Zügen.

Trag dich ein und sei einer der Ersten, die ihre Schichtzulage zurückholen — sobald schichtfrei.de live geht.