Prüfe, was dir
steuerlich zustehen
kann.
Aus deiner pauschalen Schichtzulage kann ein erheblicher Teil nach § 3b EStG steuerfrei sein — wenn du ihn lückenlos nachweisen kannst.
Genau das macht schichtfrei.de.
Dein steuerfreier Anteil
Jeder Schichtplan
ist anders.
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Dein Arbeitgeber zahlt eine pauschale Schichtzulage.
Das Finanzamt versteuert sie. Voll.
Dabei kann nach § 3b EStG ein erheblicher Teil davon steuerfrei sein: Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Der Haken: Du musst jede einzelne Stunde lückenlos nachweisen. Nach Datum, Uhrzeit, Schichtart, Kanton, Feiertag.
Das macht in der Praxis kaum jemand. Tausende Euro pro Jahr könnten steuerfrei sein — wenn der Nachweis gelingt.
Steuerfreie Sätze
- Nacht (20–06 Uhr)+25 %
- Nacht (00–04 Uhr)+40 %
- Sonntag+50 %
- Feiertag+125 %
- Hochfeiertag+150 %
Bezogen auf den Grundlohn, gedeckelt auf 50 €/Stunde. Sonntag + Nacht sind kumulativ. Voraussetzung: arbeitsvertraglich/tariflich geschuldete Zuschläge mit Einzelstunden-Nachweis. Die nachträgliche Aufteilung einer Pauschalzulage wird vom Finanzamt einzelfallabhängig beurteilt.
Drei Schritte zwischen dir und deinem Geld.
Schichten eingeben
Trag deine Arbeitszeiten ein — manuell oder per Import aus deinem Schichtplan. Grundlohn und Arbeitskanton einmal angeben, fertig.
Berechnung läuft
schichtfrei.de zerlegt jede Schicht in Sonntags-, Feiertags- und Nachtanteile. Kantonale Feiertage, kumulative Zuschläge, 50-€-Deckel — alles automatisch nach § 3b EStG.
PDF-Einzelnachweis
Du erhältst den vollständigen Einzelnachweis als PDF. Tabelle für Tabelle, Stunde für Stunde. Anhängen an die Steuererklärung — fertig.
Ein einziger Betrag. Kein Abo.
Du zahlst pro Steuerjahr einmal — und bekommst den vollständigen Einzelnachweis, fertig fürs Finanzamt.
Die manuelle Erstellung eines vergleichbaren Einzelnachweises kostet erfahrungsgemäß mehrere Stunden Arbeit — unser Rechner erledigt das in Minuten.
gem. § 19 UStG keine USt · einmaliger Betrag
- Vollständige SFN-Berechnung nach § 3b EStG
- Alle Schweizer Bundes- und Kantonalfeiertage
- Kumulative Zuschläge (Nacht + Sonntag etc.)
- PDF-Einzelnachweis fürs Finanzamt
- Detaillierte Berechnungslogik in jedem Schritt
- Datenverarbeitung ausschließlich in deinem Browser
- Updates für ein komplettes Steuerjahr inklusive
Die Berechnung ist kostenlos — du zahlst erst, wenn du den PDF-Nachweis herunterlädst. Lohn- und Schichtdaten werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3b EStG: arbeitsvertraglich oder tariflich geschuldete Zuschläge mit Einzelstunden-Nachweis. Die nachträgliche Aufteilung einer Pauschalzulage wird vom zuständigen Finanzamt einzelfallabhängig beurteilt.
Was du noch wissen solltest.
Du hast eine andere Frage? Schreib uns — wir antworten innerhalb von 48 Stunden.
- SFN steht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Wer regelmäßig in Schicht-, Wochenend- oder Nachtarbeit tätig ist und dafür Zuschläge bekommt, kann nach § 3b EStG einen Teil davon steuerfrei stellen lassen. Voraussetzung: Die Zuschläge müssen für tatsächlich geleistete SFN-Stunden gezahlt werden, und du musst die einzelnen Stunden lückenlos nachweisen können.
In 5 Minuten erledigt
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